Stellungnahme der Constantin Film zum EuGH-Urteil


28.03.2014 10:45 - Andy

Das EuGH hat entschieden, dass Internetanbieter in Zukunft verpflichtet werden können in Zukunft Webseiten, die illegal urheberrechtlich geschütztes Material verbreiten, zu sperren. Die Sperrmaßnahmen müssen nach europäischem Recht aber ausgewogen sein, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

Heute hat nun Constantin Film, einer der Kläger eine Stellungsnahme veröffentlicht, die wir euch nicht vorenthalten wollen:

"Bislang mussten wir weitgehend tatenlos zusehen, wenn unsere Filme über illegale gewerbliche Portale wie z.B. kinox.to oder movie4k.to angeboten und verbreitet wurden. Oftmals schon mit Kinostart, spätestens zu Beginn der DVD-Auswertung. Mit dem gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) können Gerichte Internetanbieter dazu verpflichten, Webseiten, die illegale Inhalte anbieten, für ihre Kunden zu sperren. Auch das Internet ist auf rechtsstaatlich garantierte Rahmenbedingungen angewiesen, und daher ist die Entscheidung des EuGH ein sehr wichtiger Meilenstein für die Kreativindustrie.

Das Urheberrecht muss nicht eingeschränkt, sondern gestärkt und geschützt werden. Es gibt Kreativen die Freiheit, an einer Marktwirtschaft teilzunehmen. Dazu gehört auch die Freiheit, die illegale Nutzung eines Werks per Gerichtsbeschluss zu untersagen.

Wir gehen davon aus, dass auf Basis dieser höchstinstanzlichen Rechtsprechung nun endlich auch deutsche Gerichte in diesen oder ähnlich gelagerten Fällen Internetanbietern aufgeben, ihren Kunden das Aufrufen von illegalen Angeboten unmöglich zu machen."


Martin Moszkowicz (Vorstandsvorsitzender der Constantin Film AG)

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